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   OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 4/10   

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https://dejure.org/2010,5448
OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 4/10 (https://dejure.org/2010,5448)
OLG München, Entscheidung vom 24.02.2010 - 34 Wx 4/10 (https://dejure.org/2010,5448)
OLG München, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 34 Wx 4/10 (https://dejure.org/2010,5448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Grundbuchverfahren: Pflicht zur Vorlage des Grundschuldbriefs zur Eintragung einer Vormerkung

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO §§ 41; 42; ZPO § 895
    Bei vorläufig vollstreckbarer Verurteilung eines Briefgrundschuldgläubigers auf Abgabe einer Bewilligung ist für Grundbucheintragungeiner Vormerkung (§ 895 ZPO) Briefvorlageunverzichtbar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rangrücktritt einer Briefgrundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 41; GBO § 42; ZPO § 895
    Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rangrücktritt einer Briefgrundschuld

  • rechtsportal.de

    GBO § 41 ; GBO § 42 ; ZPO § 895
    Voraussetzungen der Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Rangrücktritt einer Briefgrundschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1173
  • Rpfleger 2010, 420
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.07.1994 - 3 Wx 444/94

    Briefvorlage bei Eintragung betr. Grundpfandrechte

    Auszug aus OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 4/10
    Ausnahmen von der Vorlagepflicht sind nur im engsten Umfang zugelassen; die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen sind einer analogen, im Sinne einer ausdehnenden, Anwendung nicht zugänglich (OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 104).

    c) Etwas anderes kann sich auch nicht aus tatsächlichen Schwierigkeiten ergeben, die mit der Beschaffung des Briefs verbunden sind (vgl. OLG Karlsruhe aaO.; OLG Frankfurt Rpfleger 1979, 205; OLG Düsseldorf Rpfleger 1995, 104; Demharter § 41 Rn. 7; Meikel/Bestelmeyer § 41 Rn. 40).

  • BGH, 22.10.2009 - III ZR 250/08

    Notarielle Beurkundung der Bestellung einer Buchgrundschuld und zugleich des

    Auszug aus OLG München, 24.02.2010 - 34 Wx 4/10
    Dies ist zum einen, da die Grundschuld außerhalb des Grundbuchs übertragen und belastet werden kann, zum Nachweis der Verfügungsberechtigung notwendig (dazu jüngst BGH WM 2010, 91), zum anderen bedarf es ihrer zur Erhaltung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Brief (vgl. Demharter GBO 27. Aufl. § 41 Rn. 1; Meikel/Bestelmeyer GBO 10. Aufl. § 41 Rn. 4).
  • OLG München, 17.08.2011 - 34 Wx 170/11

    Grundbucheintragung: Verzicht auf die Vorlage des Briefs für eine Vormerkung zur

    Dass die Zwangsvollstreckung sich schwierig gestaltet und ein Verfahren auf Kraftloserklärung notwendig ist, rechtfertigt keine andere Betrachtungsweise (Anschluss an Beschluss vom 24.2.2010, 34 Wx 4/10 = NJW-RR 2010, 1173).

    Die dagegen erhobene Beschwerde, die damit begründet wurde, der Beteiligten sei die Vorlage des Briefs nicht möglich, weil die Beklagte zu 1 ihn zwar besitze, ihn jedoch nicht herausgebe, hat der Senat mit Beschluss vom 24.2.2010 zurückgewiesen (34 Wx 4/10 = NJW-RR 2010, 1173).

    8 1. Im Rahmen der Beschwerde gegen die Zwischenverfügung hat der Senat bereits entschieden (siehe NJW-RR 2010, 1173), dass das Grundbuchamt zu Recht die Eintragung der Vormerkung von der Vorlage des Grundschuldbriefs abhängig gemacht hat.

  • OLG Naumburg, 06.06.2014 - 12 Wx 2/14

    Grundbuchverfahren: Vorlage des Grundschuldbriefes zur Eintragung eines

    Etwas anderes kann sich hier auch nicht daraus ergeben, dass die Beschaffung der Grundschuldbriefe für die Beteiligte zu 1) mit nicht unerheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden zu sein scheint (z. B. OLG Jena NotBZ 2013, 353; OLG München NJW-RR 2010, 1173; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5; Demharter, GBO, Rdn. 7 zu § 41 GBO; Bestelmeyer in Meikel, GBO, 10. Aufl. Rdn. 40 zu § 41 GBO).

    Der Zweck der Vorschrift könnte aber nicht erreicht werden, wenn bei bloßen praktischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung des Briefes auf dessen Vorlegung gänzlich verzichtet werden könnte (z. B. OLG München NJW-RR 2010, 1173; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5).

  • OLG Naumburg, 11.06.2014 - 12 Wx 2/14

    Vorlage der Grundschuldbriefe als Voraussetzung für die Eintragung eines Verbotes

    Etwas anderes kann sich hier auch nicht daraus ergeben, dass die Beschaffung der Grundschuldbriefe für die Beteiligte zu 1) mit nicht unerheblichen tatsächlichen Schwierigkeiten verbunden zu sein scheint (z. B. OLG Jena NotBZ 2013, 353 [OLG Jena 18.04.2013 - 9 W 590/12] ; OLG München NJW-RR 2010, 1173 [OLG München 24.02.2010 - 34 Wx 4/10] ; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5; Demharter, GBO, Rdn. 7 zu § 41 GBO; Bestelmeyer in Meikel, GBO, 10. Aufl. Rdn. 40 zu § 41 GBO ).

    Der Zweck der Vorschrift könnte aber nicht erreicht werden, wenn bei bloßen praktischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Beschaffung des Briefes auf dessen Vorlegung gänzlich verzichtet werden könnte (z. B. OLG München NJW-RR 2010, 1173 [OLG München 24.02.2010 - 34 Wx 4/10] ; OLG München FGPrax 2011, 279; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 5).

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